Energie-Einsparverordnung
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) ist seit 2002 in Kraft und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung ab. In energetischer Hinsicht gibt die EnEV rechtsverbindliche Richtwerte vor, die auch beim Bau eines Wintergartens eingehalten werden müssen.
Wintergarten im Neubau
Wird der Wintergarten direkt zusammen mit dem Neubau eines Hauses verbunden, so wird der Wohn-Wintergarten nicht als separates Bautei bewertet, sondern geht als Bestandteil eines Gebäudes in den „Energiebedarfsausweis“ ein. Hierbei gilt dann, dass die vorgegebenen Gesamtwerte des Energieverbrauchs für das Gebäude einschließlich des Wintergartens nicht überschritten werden dürfen. Wird dabei an einem Bauteil der Höchstwert für die Transmissions-Wärmeverluste überschritten, so bedarf es an anderer Stelle des Neubaus eine besonders energiesparende Maßnahme oder Bauweise, sodass die Höchstwerte für das gesamte Gebäude so ausgeglichen bzw. kompensiert werden können.
Anbau eines Wohn-Wintergartens
Wenn der Wintergarten nachträglich an ein bereits bestehendes Haus angebaut wird, gibt es nach EnEV drei Unterkategorien:
1) Anbau eines Wohn-Wintergartens von unter 30 Kubikmeter beheizten Raums: Beim Anbau eines Wintergartens, der kleiner als 30 Quadratmeter ist, müssen lediglich die Anforderungen an die Heizanlage erfüllt werden. Weitere Anforderungen werden nicht gestellt.
2) Anbau eines Wintergartens von 30 – 100 Kubikmeter beheizten Raums: Hat der Wohn-Wintergarten ein Volumen zwischen 30 und 100 Kubikmeter, so reicht der vereinfahte Nachweis. Dabei dürfen die Außenbauteile die Höchstwerte für die entsprechenden Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Dies bedeutet speziell für den Wintergarten:
- Beim Fundament darf bei der Bodenplatte der Wärmedurchgang den vorgeschriebenen Höchstwert von 0,5W/qmK* nicht überschreiten.
- Bei der Verglasung, also den transparenten Bauteilen liegt der Höchstwert für außenliegende Fenster und Türen bei 1,7 W/qmK. Dieser Wert bezieht sich auch auf den Randverbund und die Profilkonstruktion.
- Für die Sonderverglasung gilt ein Höchstwert von 2,0 W/qmK.
- Heizung: es müssen ebenfalls die Anforderungen an die Heizungsanlage eingehalten werden.
3) Anbau eines Wintergartens von mehr als 100 Kubikmeter beheizten Raums: Planen Sie einen Wintergarten mit einem derart großen Volumen, muss eine Bilanzierung des Primärenenergiebedarfs nach den Vorschriften der EnEV durchgeführt werden.
Bitte Beachten Sie!
Ist der Fensterflächenanteil in einer Hausseite mit Wintergarten größer als 30 Prozent, ist der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erforderlich.
Der Wärmedurchgangskoeffizient – der U-Wert
Dieser Wärmedämmwert gibt an, wie viel Wärme durch das Glas nach außen entweichen kann. Gemessen wird der Energieverlust, also welche Wärmemenge pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter des Bauteils durchdringt, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von einem Grad Kelvin besteht. Dieser U-Wert wird in der Einheit W/qmK angegeben (Watt pro Quadratmeter und Kelvin). Der U-Wert ist eine Kennzahl bei der Zusammensetzung des Materials und kann für alle Baumaterialien angegeben werden. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung und desto besser das Energiesparpotential.